AGB

27. Juli 2000

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1 Anwendungsbereich
1.1 Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftbedingungen sind das Angebot und die Dienstleistung des Judo und Ju-Jitsu Clubs Horw (nachträglich «JJJCH»). Mit der Unterschrift des Mitgliedschaftsvertrages anerkennt das Mitglied die sich aus diesem Vertrag ergebenden Bedingungen sowie die Statuten.

2 Leistungen und Rechte des JJJCH
2.1 Dem Mitglied stehen alle Trainings des JJJCH offen. Die Trainer und der JJJCH geben aber empfehlungen ab, in welchen Trainingseinheiten das Mitglied am besten gefördert werden kann. Ausnahme bilden Mitglieder die sich ausschliesslich für Tai-Chi angemeldet haben oder für Kobito Judo (für unter 6-jährige) angemeldet haben.
Der JJJCH erbringt die Dienstleistung im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und Räumlichen (durch die Schule verwalteten) Ressourcen.
2.2 Das Mitglied hat Anrecht auf die Teilnahme von den Trainern empfohlenen Wettkämpfe. Die allfälligen Startgebühren werden vom JJJCH übernommen.
2.3 Der JJJCH kann die Trainingsangebote jederzeit anpassen. Änderungen bedingen eine Informierung des Mitgliedes (schriftlich oder per Aushang / E-Mail / E-Newsletter).
2.4 Die Mitgliedschaft ist nach dem Anfängerkurs immer eine Jahresmitgliedschaft (Ausnahme ist ein Eintritt nach den Sommerferien, in dem Fall ist die Mitgliedschaft nur ein halbes Jahr). Grundsätzlich sieht der JJJCH keine Gründe für einen Unterbruch vor, der zu einer Rückerstattung des Mitgliederbeitrages führt. Je nach Sachlage kann der Vorstand des JJJCH über eine kulante Lösung entscheiden.

3 Pflichten der Mitglieder
3.1 Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.
3.2 Bei jedem Training hat sich das Mitglied beim Trainer zu melden. Falls ein Training mal nicht besucht werden kann, ist dies dem Trainer ebenfalls mitzuteilen.
3.3 Bei Mitgliedschaftsbeginn ist zusätzlich ein Betrag von CHF 40.– zu bezahlen. Dies beinhaltet die Registrierung bei den Verbänden, die Kosten für den Gürtel sowie den SJV-Pass (Ausweis des Schweizerischen Judo und Ju-Jitsu Verbandes) den man ab dem 5. Kyu benötigt. Erreicht das Mitglied den 5. Kyu nicht, besteht kein Anrecht auf Rückerstattung dieses Betrages. Ausnahme bilden hier Mitglieder, die nur für Tai-Chi oder für Kobito Judo angemeldet sind, bei diesen entfällt dieser Betrag.
3.4 Das Mitglied verpflichtet sich an den Sport üblichen Regeln zu halten.
3.5 Das Mitglied verpflichtet sich, den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten und die Hygienevorschriften zu beachten.
3.6 Die Schulhausordnung stellt einen integrierenden Bestandteil des vorliegenden Vertrages dar. Das Mitglied verpflichtet sich, ihr strikte Folge zu leisten. Grobe oder wiederholte Verstösse haben den Entzug der Mitgliedschaft ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge.

4 Tarife und Zahlungsbedingungen
4.1 Es gelten immer die aktuell gültigen Preislistentarife.
4.2 Der Jahresbeitrag wird jeweils anfangs Jahr in Rechnung gestellt. Ratenzahlungen sind nicht möglich.
4.3 Mitgliederbeiträge kann der JJJCH nur über die Generalversammlung (GV) anpassen. Allfällige Jahresbeitragserhöhungen werden nach der GV an alle Mitglieder kommuniziert und treten im folge Jahr in Kraft. Ohne schriftliche Kündigung per Ende November gelten die Änderungen als vom Mitglied genehmigt.
4.5 Das Nichtbesuchen von Trainings berechtigt nicht zur Rückforderung oder Reduktion des geleisteten Mitgliederbeitrages und gilt auch nicht als Austritt, das heisst auch der Jahresbetrag des folge Jahres ist geschuldet.
4.6 Bei Zahlungsverzug oder bei Nichteinhaltung der Vertragspunkte wird der gesamte noch zu entrichtende Mitgliederbeitrag zuzüglich einer Mahngebühr von CHF 20.00 sofort zur Zahlung fällig.

5 Gewährleistung, Haftung und Datenschutz
5.1 Das besuchen der Trainings geschieht auf eigenes Risiko.
5.2 Für entstehende Schäden, die auf unsachgemässe Handhabung zurückzuführen sind, besteht volle Haftung seitens des Mitglieds.
5.3 Im Falle von möglichen Schliessungen, z.B. infolge Reinigungen, Revision oder Umbau, hat das Mitglied keinen Anspruch auf irgendwelche Rückvergütungen. Dasselbe gilt bei allfälligen abgesagten Trainingslektionen auf Grund von personellen Ressourcen.
5.4 Das JJJCH übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust oder Diebstahl von Wertsachen, Geld oder Kleidern und dergleichen. Eine Haftung für Verletzungen, Krankheit oder sonstige Schäden wird abgelehnt.
5.5 Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Ausnahme bilden hier Verbände bei denen die Mitglieder gemeldet werden müssen, sowie an die Gemeinde und das Sport Amt (J+S) für Subventionen und Trainerentschädigung.
Die Weitergabe von Mitgliederdaten an Sponsoren muss von der GV genehmigt werden.
5.6 Die Mitgliederdaten werden vom Vorstand verwaltet und diese liegen auf Google Drive oder Microsoft One Drive. Der Zugang zu diesen Daten haben nur die Haupttrainer (die vom Vorstand ernannt werden) und der Vorstand selbst, welcher von der GV gewählt wird. Die Originalanmeldungen werden physisch archiviert und auch bei einem Austritt nicht vernichtet.
5.7 Auf judo-horw.ch publiziert der JJJCH Vereinsinfo, Berichte und Fotos. Mitglieder können auf dem Anmeldeformular entscheiden, ob persönliche Fotos auf der Webseite publiziert werden dürfen oder nicht. Diese Entscheidung kann jederzeit schriftlich angepasst werden. Weitere Infos zu den Datenschutzrichtlinien auf https://www.judo-horw.ch/datenschutzerklaerung

6 Kündigung
6.1 Die Jahresmitgliedschaft verlängert sich jährlich automatisch, bis sie von einer der Parteien bis Ende November schriftlich gekündigt wird.

7 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
7.1 Diese Geschäftsbedingungen unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Luzern.